Willkommen > Jugendhilfe ambulant > Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).
Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.
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