Finanzierung
Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).
Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.
Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).
Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.