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Stationäre Jugendhilfe für junge Männer

Unser Angebot richtet sich an männliche junge Menschen im Alter zwischen 16 und 21 Jahren.

Zielgruppe sind:

  • Jugendliche, die aufgrund ihrer Biografie ein Verhalten zeigen, das ein Betreuungsangebot mit intensiver und individuell gestalteter Ansprache und Kontrolle notwendig macht
  • Jugendliche, die straffällig geworden sind und/oder bereits in Haft waren
  • Jugendliche, die sich oder deren Eltern sich an das Jugendamt wenden und Hilfe zur Erziehung beantragen
  • Jugendliche, die kurzfristig aus der Familie genommen werden sollen
  • Jugendliche, die nicht mehr in ihre Herkunftsfamilie zurück können, als Übergang in die Verselbstständigung

Aufnahmekriterien

Die Jugendlichen sollen das Hilfsangebot auf Grundlage der Freiwilligkeit wahrnehmen und in der Lage sein, aktiv an der Ausgestaltung der Maßnahme mitzuwirken. Dies fordert die Bereitschaft zur Eigenverantwortung. Sie sollen die Bereitschaft mitbringen, ein Schul-, Ausbildungs- oder sonstiges Arbeitsverhältnis aufnehmen zu wollen. Ebenfalls ist es notwendig, dass sie sich auf ein Beziehungsverhältnis zu den MitarbeiterInnen der Einrichtung einlassen.

Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt über das jeweils zuständige Jugendamt (Hilfen gem. KJHG, SGB VIII).

Eine Leistungs- und Entgeltvereinbarung mit dem örtlichen Jugendamt liegt vor und kann von den jeweiligen Jugendämtern angefordert werden.

Weiterführende Informationen:

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